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Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
seit September 2009 ist eine verschärfte Neufassung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Für alle
Unternehmen und Organisationen, die mehr als neun Mitarbeiter
beschäftigen, die im Zuge ihrer gewöhnlichen Tätigkeit mit der
Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreut sind, gilt die
gesetzliche Verpflichtung einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu stellen.
(möglich als interner oder externer
DSB)
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